Aktuelles

Stellungnahme V-NISSG

2017 wurde das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet. Die dazugehörende Verordnung (V-NISSG) wurde am 14. Februar 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Die heute gültige Schall- und Laserverordnung (SLV) vom 28. Februar 2007 soll neu in das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (VNISSG) integriert werden. Die Integration mit grossangelegten Änderungen hätte empfindliche Mehrkosten für alle Betriebe in der Schweiz zur Folge. Relevante Anpassungen bezogen sich auf die neue Aufzeichnungspflicht ab 93 dB(A), erstmalige Auflagen für unverstärkte Veranstaltungen, Kalibrier- und Eichungspflicht für Messgeräte. Auf die Verordnung gingen unzählige Stellungnahmen aus der Branche beim Bundesamt für Gesundheit BAG ein. Nachzulesen unter Gesetzgebungsprojekt nichtionisierende Strahlung und Schall.

Aufgrund der starken Rückmeldung aus der Branche entschied das zuständige Bundesamt für Gesundheit BAG zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von national und überregional tätigen Verbänden und Bildungsinstitutionen im Bereich Schall und Veranstaltungen eine gemeinsame Empfehlung für die Anpassung der V-NISSG zu erarbeiten. Folgende Empfehlungen wurden dabei ausgearbeitet:

  • Die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden ist aus der V-NISSG zu streichen
  • Auf eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit unverstärktem Schall soll verzichtet werden
  • Die Anforderungen an die Messmittel für Veranstaltende sind von der heute geltenden SLV zu übernehmen

Damit der Gesundheitsschutz und die Messqualität trotzdem gewährleistet sind, haben sich die Branchenvertreterinnen und -vertreter, zusammengesetzt aus Verbänden, Institutionen, Fachpersonen und Vollzugsstellen, verpflichtet eine Empfehlung zur Benutzung von Messmitteln zu erarbeiten. Der Bundesrat wird dann voraussichtlich im 1. Quartal 2019 über den Inhalt und die Inkraftsetzung entscheiden.

Mehr Infos dazu findet ihr im Artikel von Lucretia Staudinger.

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TBZ HF wird neue Bildungsträgerin des Lehrgangs

Wir freuen uns mitzuteilen, dass die Höhere Fachschule der TBZ ab 21. August 2017 die Trägerschaft des Lehrgangs Tontechniker/in mit eidg. FA übernimmt.

Nach mehrjährig erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen der TBZ HF und der ffton ist die Integration des Lehrgangs ein logischer Schritt um den Beruf „Tontechniker/in eidg. FA“ weiter zu stärken und bestehende Synergien besser zu nutzen. Die TBZ garantiert als Anbieterin verschiedener Grundbildungen im Bereich Elektronik, Informatik, Multimedia- und Veranstaltungstechnik auch in der Weiterbildung die optimale Partnerin in diesem spezifischen Fachbereich zu sein.

Das bewährte Kurskonzept wird wie bis anhin weitergeführt. Die Lehrpersonen und die Leitung werden von der TBZ HF übernommen.

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