Zulassungsbedingungen

Die Prüfung wird von der Audio Engineer Society AES, Sektion Schweiz, durchgeführt und steht unter Aufsicht des Bundes.
Um an der Prüfung teilzunehmen, ist eine ausreichende Berufspraxis nachzuweisen.
Zugelassen wird, wer:

  • eine Lehre in einem verwandten technischen Beruf, bspw. als Elektroniker oder Informatiker absolviert hat, sowie eine 1,5-jährige Praxis in der professionellen Audio­technik vorweisen kann oder
  • einen anderen Lehrabschluss und/oder eine Matura hat und eine 2-jährige Praxis vorweisen kann oder
  • 5 Jahre Praxis in der professionellen  Audiotechnik belegen kann.

Ein Jahr Praxis entspricht 220 Tagen zu je 8 Stunden. Die Praxis muss bei der Prüfungsanmeldung vollumfänglich schriftlich belegt werden. Der Besuch einer Fachschule wie der ffton kann zusätzlich mit bis zu 110 Tagen angerechnet werden.

Zulassung Studium

Zum Studiengang wird zugelassen, wer am Ende der Ausbildung die Zulas­sungsbedingungen für die eidgenössische Berufsprüfung erfüllt und über ausreichend Berufserfahrung verfügt. Der Anmeldung muss ein aktueller Hörtest und ein Motivationsschreiben beigelegt werden. Der Ent­scheid über die Zulassung zum Lehrgang liegt bei der Studiengangsleitung. Die ffton behält sich vor die Eignung der Studierenden während der Ausbildung laufend zu prüfen und zu bewerten.