2017 wurde das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet. Die dazugehörende Verordnung (V-NISSG) wurde am 14. Februar 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Die heute gültige Schall- und Laserverordnung (SLV) vom 28. Februar 2007 soll neu in das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (VNISSG) integriert werden. Die Integration mit grossangelegten Änderungen hätte empfindliche Mehrkosten für alle Betriebe in der Schweiz zur Folge. Relevante Anpassungen bezogen sich auf die neue Aufzeichnungspflicht ab 93 dB(A), erstmalige Auflagen für unverstärkte Veranstaltungen, Kalibrier- und Eichungspflicht für Messgeräte. Auf die Verordnung gingen unzählige Stellungnahmen aus der Branche beim Bundesamt für Gesundheit BAG ein. Nachzulesen unter Gesetzgebungsprojekt nichtionisierende Strahlung und Schall.
Aufgrund der starken Rückmeldung aus der Branche entschied das zuständige Bundesamt für Gesundheit BAG zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von national und überregional tätigen Verbänden und Bildungsinstitutionen im Bereich Schall und Veranstaltungen eine gemeinsame Empfehlung für die Anpassung der V-NISSG zu erarbeiten. Folgende Empfehlungen wurden dabei ausgearbeitet:
- Die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden ist aus der V-NISSG zu streichen
- Auf eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit unverstärktem Schall soll verzichtet werden
- Die Anforderungen an die Messmittel für Veranstaltende sind von der heute geltenden SLV zu übernehmen
Damit der Gesundheitsschutz und die Messqualität trotzdem gewährleistet sind, haben sich die Branchenvertreterinnen und -vertreter, zusammengesetzt aus Verbänden, Institutionen, Fachpersonen und Vollzugsstellen, verpflichtet eine Empfehlung zur Benutzung von Messmitteln zu erarbeiten. Der Bundesrat wird dann voraussichtlich im 1. Quartal 2019 über den Inhalt und die Inkraftsetzung entscheiden.
Mehr Infos dazu findet ihr im Artikel von Lucretia Staudinger.